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Kündigungs­­­­­­­­schutzklage

Fragen und Antworten

Haben sie eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten und möchten deshalb eine Kündigungsschutzklage beim Nürnberger Arbeitsgericht einreichen? Dann erhalten Sie hier von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Nürnberg alles Wissenswerte auf einem Blick.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mithilfe der Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer gegen eine unrechtmäßig ausgesprochene Kündigung vorgehen. Diese hat häufig Erfolg, denn Arbeitgeber machen zum einen viele Fehler bei der Erstellung der Kündigung und zum anderen ist das Arbeitsrecht in Deutschland sehr arbeitnehmerfreundlich.

Welche Fristen sind bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten?

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt beim Arbeitsgericht Nürnberg eingereicht werden.

Welches Ziel verfolgt die Kündigungsschutzklage?

Das offizielle Ziel der Kündigungsschutzklage ist, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz zurückerhält. Das eigentliche Ziel ist aber, eine möglichst hohe Abfindungszahlung auszuhandeln, was auch verständlich ist, denn wer möchte schon nach einem Arbeitsrechtsstreit zurück an seine alte Arbeitsstelle. Deswegen gelingt meist schon eine  außergerichtliche Beilegung. 



Von wem werden die Kosten für eine Kündigungsschutzklage übernommen?

Anwaltskosten und Gerichtsgebühren werden in der Regel von der privaten Rechtsschutzversicherung übernommen, soweit eine besteht. Allerdings können die Kosten für eine Kündigungsschutzklage auch mit Hilfe der Prozesskostenhilfe gesenkt oder sogar übernommen werden, wenn der Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung hat.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich vor allem in zwei Fällen, wenn besonderer Kündigungsschutz besteht oder das Kündigungsschutzgesetz greift. Letzteres liegt vor, wenn beim Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und ihr Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr bestanden hat.

Besonderer Kündigungsschutz liegt bei Schwangerschaft vor, wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist, man Betriebsratsmitglied ist oder Datenschutzbeauftragter.

Welche Risiken gibt es bei der Kündigungsschutzklage?

Das erste Risiko, das beachtet werden sollte, ist, dass wenn man als Arbeitnehmer während eines Kündigungsschutzprozesses eine neue Arbeitsstelle findet, der Druck, eine hohe Abfindung zu zahlen, für den Arbeitgeber gesenkt wird.

Außerdem sollte beachtet werden, dass der Arbeitgeber auch die Möglichkeit hat, sich Auskunft über die von der Arbeitsagentur angebotenen Arbeitsstellen einzuholen und bei Vorliegen eines besseren Jobangebots, welches aber vom Arbeitnehmer abgeschlagen worden ist, die Auszahlung des noch ausstehende Arbeitsentgelt zu verweigern.
Umso wichtiger ist es, nicht nur ihre Vorteile vom Kündigungsschutzprozess mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erörtern, sondern auch die Risiken.

 


Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?

Nachdem sich der Arbeitnehmer mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht über den voraussichtlichen Erfolg einer Kündigungsschutzklage im Kündigungsschutzprozess beraten lassen hat, erstellen die Rechtsanwälte einen Klageentwurf. Dieser wird ihnen zur Prüfung nochmals zugeschickt und anschließend an das Arbeitsgericht Nürnberg gesendet. Weitere Forderungen an den Arbeitgeber, wie etwa die Erteilung eines Arbeitszeugnisses, werden in diesem Zeitraum, wenn gewünscht ebenfalls gestellt. Geht er diesen nicht nach, so wird ein Antrag auf Klageerweiterung gestellt, der die noch nicht erbrachten Forderungen des Arbeitgebers enthält.

Sobald die Klage eingereicht wurde, wird zum Gütetermin vom Arbeitsgericht Nürnberg geladen. Diese kommt meist ein bis zwei Wochen nach der Klageeinreichung an. Der Gütetermin findet wiederum zwei bis drei Wochen nach Erhalt der Ladung statt. Der Gütetermin führt in den meisten Fällen nicht zur Klärung des Arbeitsrechtsstreits, es wird also kein Vergleich geschlossen. Entscheidender ist der Kammertermin. Dieser kann bis zu acht Monaten nach dem Gütetermin anberaumt werden. Zum Zeitpunkt des Kammertermins wissen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht genau, welche Anforderungen sie an den Arbeitgeber stellen können, denn bis zu diesem Zeitpunkt wurden in einem Ping-Pong-Spiel Schriftsätze zu den Kündigungsgründen zwischen den Anwälten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geschrieben. Folglich kommt es in der Regel beim Kammertermin zu einer Einigung.


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Dann rufen Sie uns schnellstmöglich an, um innerhalb der Kündigungsfrist von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen zu können. 
Wir sind für Sie da.
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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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