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Mobbing im Arbeitsrecht - Hilfe für Arbeitnehmer aus Nürnberg
Mobbing - eine schikanierende Verhaltensweise, die man aus der Schule kennt - endet leider nicht am Schulgelände, sondern zieht sich durch das ganze Leben. Dabei kann es auch den Arbeitsplatz treffen. Immer häufiger beraten die Fachanwälte für Arbeitsrecht auch zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. Deswegen möchten ihnen die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Nürnberg vorab schon mal die wichtigsten Fragen zum Thema Mobbing im Arbeitsrecht beantworten.
Was ist Mobbing und was nicht - Anwalt aus Nürnberg erklärt?
Die arbeitsrechtliche Definition für Mobbing versteht eine vom Konflikt getragene Kommunikation am Arbeitsplatz. Eine konfliktbelastete Kommunikation kann allerdings auch eine Diskussion zwischen Arbeitskollegen darstellen, weshalb die Definition weiter beschränkt werden muss. Um von Mobbing am Arbeitsplatz sprechen zu können, müssen demnach drei weitere Voraussetzungen vorliegen:
Die systematische Schikane muss oft und während längerer Zeit erfolgen. Handelt es sich also um Handlungen, die durch einen langen zeitlichen Abstand getrennt sind, spricht man nicht von Mobbing. Trotzdem muss man hier aufzeigen, dass nur eine einzige intensive Schikane ausreicht, um diese als Mobbing zu klassifizieren. Dies wird aber durch das Arbeitsgericht Nürnberg entschieden. Das direkte oder indirekte Ziel der systematischen Schikane muss das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sein. Ein kritisches Personalgespräch, die Zuweisung von neuen Arbeitsaufgaben oder eine Abmahnung sind nicht als Mobbingattacken zu verstehen; Arbeitgeber üben ihre Rechte im Arbeitsverhältnis aus.
Die systematische Schikane muss außerdem vom angegriffenen Arbeitnehmer als Diskriminierung wahrgenommen werden. Provoziert der angegriffene Arbeitnehmer dagegen seine Kollegen selbst und es kommt zu einem wechselseitigen Eskalationsprozess, so liegt kein Mobbing vor.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz - Beispiele für Arbeitnehmer aus Nürnberg?
- Verbreitung von Gerüchten
- Beleidigungen
- Abschottung am Arbeitsplatz
- Abfällige Kritik
- Auch der Ausspruch einer unwirksamen Kündigung kann als Mobbing qualifiziert werden, wenn diese gleichzeitig das Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers tangiert, zum Beispiel wegen eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht.
- Spricht der Arbeitgeber eine rechtswidrige Abmahnung aus, so ist die nur als Mobbingattacke zu behandeln, wenn diese einen schikanierenden Effekt erzeugen soll, zum Beispiel Rufschädigung.
Was tun gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom Chef - Tipps vom Anwalt aus Nürnberg?
Gegenüber dem Arbeitgeber kann der gemobbte Arbeitnehmer vertragliche oder deliktische Ansprüche begründen. Dabei geht es meist um finanzielle Ansprüche, das heißt Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Vertragliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber
Ein vertraglicher Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld entsteht zwischen dem Arbeitgeber und dem Mobbingopfer aufgrund des Arbeitsvertrags. In folgenden Fällen steht dem angefeindet Arbeitnehmer grundsätzlich Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu:
- Arbeitgeber selbst mobbt den Arbeitnehmer
- Arbeitgeber weist einen anderen Arbeitnehmer Aufgaben zu, die im Zusammenhang mit einer Mobbinghandlung stehen
- Arbeitgeber schreitet, trotz ihm bekannten Mobbinghandlungen, nicht ein
- Arbeitgeber unterlässt die Schaffung von klaren Hierarchieebenen oder einer unabhängigen Beschwerdestelle, sodass Mobbing im Betrieb wurzeln kann
Deliktische Ansprüche gegen Arbeitgeber
Anders als bei den vertraglichen Ansprüchen können hier auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden. Deliktische Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber stehen dem gemobbten Arbeitnehmer in folgenden Fällen zu:
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Verletzung der Ehre
- Verletzung der Gesundheit
Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen in Nürnberg?
Sollte nicht der Arbeitgeber der Mobbingtäter sein, sondern ein anderer Arbeitnehmer, so kann das Mobbingopfer keine vertraglichen Ansprüche ihm gegenüber geltend machen. Zwischen zwei Arbeitskollegen besteht nämlich kein Arbeitsvertrag, weshalb nur die deliktischen Ansprüche übrig bleiben. Diese bestehen in den gleichen Fällen, wie beim Arbeitgeber:
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Verletzung der Ehre
- Verletzung der Gesundheit
Ist Mobbing strafbar - Nürnberger Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt?
Wie oben bereits geschildert wurde, können Mobbingopfer bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, der Ehre und der Gesundheit Ansprüche aus dem Deliktsrecht geltend machen. Das Deliktsrecht ist das Rechtsgebiet, das an das Strafrecht grenzt. Das bedeutet, hat der Arbeitnehmer teilweise dieselben oder schlimmere Verletzungen durch das Mobbing erfahren wie oben aufgeführt, so greift das Strafrecht. Aus dem Strafrecht könnten also beispielsweise folgende Delikte einschlägig sein, wenn es um Mobbing am Arbeitsplatz geht:
- Beleidigung
- Verleumdung
- Üble Nachrede
- Nötigung
- Körperverletzung
- Beleidigung auf sexueller Grundlage
- Mobbinghandlungen können folglich sowohl dem Arbeitsrecht als auch dem Strafrecht zugeordnet werden. Dies bedarf allerdings immer einer Einzelfallprüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Wie kann man Mobbing am Arbeitsplatz in Nürnberg beweisen?
Die Beweis- und Darlegungslast liegt beim Arbeitnehmer, das heißt, der angegriffene Arbeitnehmer muss die Mobbinghandlungen beweisen können, zum Beispiel durch…
- … ein Mobbingtagebuch, welches detaillierte Schilderungen, einschließlich des Datums, der Uhrzeit, des Ortes und der beteiligten Personen, beinhaltet.
- … das Sammeln von E-Mails oder Textnachrichten.
- … die Identifizierung von Zeugen.
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