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Elternzeit im Arbeitsrecht

Beratung vom Anwalt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nürnberg

Nach der Geburt des eigenen Kindes möchten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nürnberg ihrem Nachwuchs ihre volle Hingabe und Aufmerksamkeit schenken. Die Bedeutung dieses besonderen Moments im Leben wird vom Arbeitsrecht erkannt, weshalb die Elternzeit eingeführt wurde. Umfassende Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Teilzeitarbeit während dieser Zeit, erhalten Sie von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Nürnberg. Die Anwälte für Arbeitsrecht sind hier, um sicherzustellen, dass sie ihre Elternzeit optimal gestalten können, um die wertvollen ersten Momente mit Ihrem Kind zu genießen.

Allgemeine Information zur Elternzeit - Anwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg erklärt

Was versteht man unter Elternzeit?

Um eine sorgfältige Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes zu ermöglichen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nürnberg - einfach gesagt - ihr Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise pausieren. Diese Pause kann bis zu drei Jahre lang andauern, und zwar für jeden Elternteil. Diese Pause wird im Arbeitsrecht als Elternzeit bezeichnet.

Was versteht man unter Elterngeld?

Während der Elternzeit erhält die sich in Elternzeit befindende Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aus Nürnberg nicht ihr oder sein Gehalt, sondern Elterngeld. Dabei handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung; der Arbeitgeber zahlt also kein Elterngeld. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt vom Gehalt der Eltern in den letzten zwölf Monaten vor Geburt des Kindes ab.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Grundsätzlich hat jedes Elternteil aus Nürnberg einen Anspruch auf Elternzeit auf bis zu drei Jahre für jedes Kind. Die Elternzeit können Eltern aus Nürnberg in maximal drei zeitliche Abschnitte aufteilen. Dabei muss ein Abschnitt mindestens zwei Monate betragen. Die Elternzeit kann folglich ganz unterschiedlich lang ausfallen, je nachdem, wie die Eltern sich diese einrichten.

Wie wird die Elternzeit beantragt?

Um in Elternzeit gehen zu können, muss diese im Vorhinein beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. Dieser Antrag muss im nächsten Schritt vom Arbeitgeber bestätigt werden. Innerhalb dieses Schrittes wird auch der Zeitraum der Elternzeit bestimmt. Dabei ist zu beachten, dass die getroffene Wahl der Lage der Elternzeit und des Zeitraums der Elternzeit verbindlich ist. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Im letzten Schritt muss der Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Nürnberg gesendet und auf die Bewilligung gewartet werden.



Verknüpfung von Elternzeit und Teilzeit - Anwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg erklärt

Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit?

Der Antrag auf Teilzeit ist bei ihrem Arbeitgeber in Nürnberg zu stellen. Dieser sollte schriftlich erfolgen und folgende Daten beinhalten: Ihren Namen und Kontaktdaten, den Zeitraum, für den Teilzeit beantragt wird, der gewünschte Wochenumfang und eine Begründung (Warum möchten sie in Teilzeit arbeiten?). Der Arbeitgeber hat den Antrag auf Teilzeitarbeit grundsätzlich zu bewilligen. Gerne helfen ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Nürnberg bei der Erstellung und Beantragung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Kann man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu einem Umfang von 32 Wochenstunden kann während der Elternzeit ausgeübt werden. Entscheidend ist nicht die Einzelwoche, sondern der monatliche Durchschnitt. 

Kann man während der Elternzeit in einem anderen Unternehmen arbeiten?

Möglich ist auch eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige oder Selbstständiger. Dies bedarf allerdings der Zustimmung des Arbeitgebers aus Nürnberg. Die Zustimmung von ihrem Arbeitgeber aus Nürnberg kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, sprich, wenn eine Unternehmenskrise oder Insolvenz vorliegt oder es zur Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmethoden an ihrem Arbeitsplatz kommt.

Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Sobald die Elternzeit endet, lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wieder genauso auf. Deshalb besteht auch grundsätzlich kein Anspruch für den Arbeitnehmer auf Verringerung der Arbeitszeit oder auf Fortführung der während der Elternzeit ausgeübten Teilzeitarbeit.


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Das gewiss schwerwiegendste Problem im Arbeitsrecht ist die Kündigung sowie alles, was mit dieser im Zusammenhang steht...

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