Corona Hotline ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Nürnberg ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg ++ Arbeitsrecht ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht Nürnberg
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Die Abfindung

Für den Fall, dass sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter trennen möchte, kann er ihm eine Abfindungsvereinbarung nahe legen, um diesen mit einer einmaligen Zahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes einen Gegendienst zu erweisen.

In Hinsicht auf die Abfindungszahlung kursieren beständig fehlerhafte Informationen und Gerüchte, zum einen auf Seiten der Arbeitnehmer und zum anderen auf der Arbeitgeberseite. Doch vor allem müssen sich die Arbeitnehmer vorweg genau überlegen, zu welchem Zeitpunkt sie eine mögliche Abfindungszahlung schlussendlich annehmen, weil sich eine solche auf die Einkommensteuer auswirken kann.

Der Anspruch auf eine Abfindung

Obschon viele Arbeitnehmer davon überzeugt sind, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Aber obwohl es keinen rechtlichen Anspruch gibt, wird von der Arbeitgeberseite sehr oft eine Abfindungszahlung an die Arbeitnehmerseite gezahlt. Der Grund dafür ist, dass es zwar kein Gesetz, jedoch Arbeits- und Tarifverträge sowie Sozialpläne einen Abfindungsanspruch gewiss begründen können.

Die Abfindung bei einer Kündigung

In manchen Fällen ergeben sich im Zusammenhang mit einer Kündigung die Ansprüche auf eine Abfindung, generell wegen vertraglicher Vereinbarungen. Auf Grund einer Kündigung haben die betroffenen Arbeitnehmer aber keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, jedoch lassen sich die Arbeitgeber auf eine freiwillige Zahlung der Abfindung ein, sofern der gekündigte Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ist die Zahlung einer Abfindung prinzipiell keine zwingende Pflicht, bis die genauen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Für eine Abfindung müssen die hier aufgeführten Voraussetzungen gegeben sein: 

●    Der Arbeitnehmer muss seit sechs Monaten ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sein. 
●    Mit der Kündigung muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten mitteilen, dass er einen Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. 
●    Es müssen die dringenden betrieblichen Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen. 
●    Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigen.

Falls diese Bedingungen allerdings vorliegen, sind die Arbeitgeber ohnehin gesetzlich verpflichtet, eine Abfindungszahlung zu leisten, und zwar in der Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr.


Die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es ebenso keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung, dennoch wird sehr oft eine bezahlt. Der einfache Beweggrund, weshalb ein Arbeitgeber eine Abfindung bereitwillig zahlt – er entschädigt dadurch den betroffenen Arbeitnehmer für dessen Verlust des Arbeitsplatzes und erwirbt damit seine Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag. Durch diesen Vertragsschluss ist der Arbeitgeber eine Anzahl von Problemen los, denn auf einmal gibt es keinen Kündigungsschutz mehr, zuvor geltende Kündigungsfristen sind nun gegenstandslos und die bei einer Kündigung bestehenden Mitspracherechte des Betriebsrates sind genauso bedeutungslos, wie die Risiken sowie Kosten eines Kündigungsschutzprozesses.

Die Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Weil die Abfindungszahlung dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen ist, darf es genauso wenig auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Jedoch sollte man berücksichtigen, dass bei jedem Aufhebungsvertrag, welcher ein früheres Ende des Arbeitsverhältnisses festlegt, als es bei einer Kündigung möglich gewesen wäre, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann.



Abfindungsbesteuerung 

Abfindungen und Steuern sind zwei unterschiedliche Bereiche und dennoch tangieren sie im Arbeitsrecht. Denn das Finanzamt Nürnberg bedient sich auch an der vom Arbeitgeber ausgezahlten Abfindungssumme. Was dabei zu beachten ist, erfahren sie im Folgenden von den Rechtsanwälten für Arbeitnehmer.

Der erste Punkt, den man hierbei beachten sollte, ist der Zeitpunkt der Abfindungszahlung. Optimal für die steuerliche Bewertung der Abfindung ist es nämlich, im Jahr der Auszahlung möglichst wenig andere Einkünfte zu erhalten. Übrigens muss die Auszahlung nicht demselben Jahr entsprechen, in welchem man den Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat. Selbstverständlich kommt es aber hierbei auch darauf an, ob der Arbeitnehmer sich eine Abfindungszahlung überhaupt im nächsten Jahr erlauben kann oder ob die Nichtauszahlung existenzgefährdend sein würde. 
Weiter zu beachten ist auch, dass die Aufteilung der Abfindung auf zwei oder drei Raten pro Kalenderjahr dazu führen kann, dass man sein Steuerprivileg verliert, damit ist der besondere Steuersatz (Fünftelregelung) auf die Abfindung gemeint. Mit einer Aufsplitterung der Abfindung bewirkt man genauer gesagt, dass die Abfindung wie der normale Lohn klassifiziert wird und der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall den Spitzensteuersatz auf die gesamte Abfindung zahlen muss.
Ferner kann der Arbeitnehmer darauf achten, im Jahr der Abfindungszahlung seine Einkünfte aktiv zu senken.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die oben aufgeführten Punkte unbedingt vor der Unterschreibung des z.B. Aufhebungsvertrags festgelegt werden müssen.


Vorsicht vor dem falschen Spiel so mancher Arbeitgeber

Allein mit den hier gezeigten Berechnungsbeispiele ist gut zu sehen, dass es vor allem bei sehr lange beschäftigten Arbeitnehmern um sehr viel Geld gehen kann. Damit wird es verständlich, weshalb die Arbeitgeber eine Menge Energie in die Verringerung der Abfindungshöhe investieren. Beispielsweise wird gerne versucht gewährte Gratifikationen und Prämien, die Vergütung von Überstunden sowie gezahlte Urlaubsentgelte von der Regelabfindung abzuziehen oder die Höhe der zu zahlenden Abfindung zu ihren Gunsten zu verändern, indem sie eine falsche Kündigungsfrist angeben.

Mögliche Höhe einer Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung

Worauf an anderer Stelle schon verwiesen wurde, können unter entsprechenden Bedingungen die Zahlungen von Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen gesetzlich verpflichtend sein. Aber die dann zu zahlende Regelabfindung muss nicht das obere Limit sein, weil es noch um andere Fragen geht, zum Beispiel wie stehen seine Aussichten, eine etwaige Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gegen ihn zu verlieren, wie gut kann er die betriebsbedingte Kündigung begründen und wie hoch das tatsächliche Kündigungsinteresse des Arbeitgebers ist.

Vor allem weil es in dieser Phase zuweilen um außergewöhnlich viel Geld geht, empfehlen wir allen Arbeitnehmern, sich mit anwaltlicher Unterstützung zu verstärken, um in den manchmal nicht einfachen Verhandlungen nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Nürnberg e.V.

Montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr erhalten Sie unter der Nummer 0911-64700000 von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Nürnberg Auskünfte zum Thema "Abfindung" und auch zu allen anderen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.


Weitere Artikel zur Abfindung:

Die Kündigung

Das gewiss schwerwiegendste Problem im Arbeitsrecht ist die Kündigung sowie alles, was mit dieser im Zusammenhang steht...

Die Kündigungsschutzklage

Haben Sie eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten und möchten deshalb eine Kündigungsschutzklage beim Nürnberger Arbeitsgericht...

Abfindung Fragen-Antworten

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet?  Wie viel Abfindung...


Gibt es noch Unklarheiten bzgl. der Abfindung?

Um diese aus der Welt zu schaffen, können Sie gerne online oder telefonisch, einen Termin zur Beratung festlegen.
Wir sind für Sie da.

0911-64700000

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0911-64700000

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Corona Virus ++ Arbeitsrecht Fachanwalt ++ Arbeitsrecht Anwalt Nürnberg ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Arbeitsrecht ++ Nürnberg ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht Nürnberg